top of page

Satzung

Begleitung und Förderung von Familien

Zweck des Vereins ist die Betätigung auf dem Gebiet der freien Jugendhilfe und die Förderung und Begleitung von Familien.

Dieser Zweck soll insbesondere durch den Betrieb einer Kindertagesstätte auf dem Anwesen der Kreuzkirche in Tübingen verwirklicht werden.

Als weitere Aufgaben kommen etwa Beratungsangebote zur Erziehung, praktische Hilfestellung bei der Betreuung von Kindern, Vorträge zu Problemstellungen im Familienalltag und Veranstaltungen zur Pflege des Miteinanders der Generationen in Betracht.

Satzung zum Download.

P1130236.JPG
bottom of page